Wohnen in der Genossenschaft - mehr, als nur ein Dach über dem Kopf!


Die Rechtsform Genossenschaft umfasst weit mehr als die Wohnungsversorgung. Wie in keiner anderen Trägerform ermöglicht die genossenschaftliche Identität von Mieter- und Vermieterrolle eine Verknüpfung von baulichen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten. Zum ganzheitlichen Konzept zählen neben dem demokratischen Unternehmensaufbau und der Mietsicherheit vor allem bewohnernahe Verwaltungsstrukturen sowie soziale Aktivitäten und Beteiligungsformen.


Besonderheiten der Genossenschaft:

  • Miteigentum am Wohnungsbestand der Genossenschaft durch Erwerb von Geschäftsanteilen.
  • Demokratische Mitsprache in Mitglieder- bzw. Vertreterversammlungen, Aufsichtsrat und Vorstand sowie sonstigen Genossenschaftdgremien.
  • Mietsicherheit und Dauernutzungsrecht des genossenschaftlichen Wohnraums durch gemeinnützige Prinzipien
  • Bewohner orientierte Architektur- und städtebauliche Ideen.
  • Leben in nachbarschaftlicher Solidargemeinschaft oft mit attraktiven Wohnfolgeeinrichtungen

Wohnungsgenossenschaften stellen den dritten Weg zwischen Eigentum und Miete dar. Sie sind Wirtschaftsunternehmen und auch Selbsthilfeeinrichtung, das sich an den Bedürfnissen der Bewohner orientiert. Das Demokratieprinzip ist das tragende Element des Genossenschaftswesens.


Wie werde ich Mitglied und Nutzer?

Als Mitglied einer Genossenschaft wird man zum Miteigentümer am Gesamtbestand des Unternehmens und somit zum "Mieter im eigenen Haus". Das Nutzungs- statt Renditeprinzip verhindert, dass genossenschaftliche Wohneinheiten als Spekulationsobjekt benutzt werden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Zeichnung von Geschäftanteilen, deren Höhe in jeder Genossenschaft variiert und in der Satzung festgeschrieben ist. Hiermit erwibt das Mitglied nicht nur individuelles, sondern gemeinschaftlichen Eigentum.

Eine Genossenschaftswohnung wird an Mitglieder unter Berücksichtigung der Dauer der Mitgliedschaft und der Wohnungswünsche, z.B. Größe, Lage und Miethöhe, vergeben. Alle Rechte und Pflichten des Migliedes sind in der Satzung verankert. Im Nuzungsvertrag, anders als beim herkömmlichen Mietvertrag, wird dem Mitglied gegen Zahlung des monatlichen Nutzungsentgeltes die Dauernutzung der Genossenschaftswohnung zugesichert.